Beachten sie bitte die ab 06. Nov. 2006 gültigen Handgepäckbestimmungen der EU
Im Handgepäck werden flüssige und gelartige Produkte, zum Beispiel Pflege- und Kosmetikartikel wie Zahnpasta, Kontaktlinsenflüssigkeit und Parfüm nur dann akzeptiert, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord
eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z.B. auf einem LTU Flug, erworben
wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein
Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird von der
Verkaufsstelle vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass Sie auf Flügen mit
Zwischenstopp, bei denen der zweite Flug / Weiterflug von einem EU-Flughafen
startet, Flüssigkeiten nur dann mitnehmen dürfen, wenn sie im Bordverkauf oder
auf einem EU-Flughafen gekauft wurden.
Wir bitten alle Passagiere, die gesetzlichen Bestimmungen bei der Planung ihrer
Reise zu berücksichtigen und das Handgepäck auf ein notwendiges Minimum zu
reduzieren. Bitte beachten Sie auch, dass sich durch diese Regelung der Umfang
der Sicherheitskontrollen erhöht und es zu längeren Wartezeiten kommen kann.